Behandlungsvertrag
Jeder Patient geht einen Behandlungsvertrag direkt mit dem jeweiligen Therapeuten ein. Dazu gehören die Verantwortung der Behandlungen, die Terminvereinbarungen und die Verrechnung.
Alles was Sie über Behandlungsablauf, Verordnung und Kosten wissen müssen.
Jeder Patient geht einen Behandlungsvertrag direkt mit dem jeweiligen Therapeuten ein. Dazu gehören die Verantwortung der Behandlungen, die Terminvereinbarungen und die Verrechnung.
Um sich behandeln zu lassen brauchen Sie eine Verordnung von ihrem Haus- oder Facharzt. Diese sollte 10 x Heilgymnastik à 45 min, bzw. 10 x neurophysiologische Heilbehandlung à 45 min oder 60 min beinhalten.
Vorab müssen Sie ihren Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen. Bei manchen Krankenkassen ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Sie haben die Möglichkeit die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit der vorab bewilligten Verordnung bei ihrer Krankenkasse zwecks Kostenersatz einzureichen.
Ihr Hausarzt und jeder Facharzt kann eine Verordnung stellen.
Selbstverständlich sind auch präventive Behandlungen möglich, jedoch entfällt dabei die Rückvergütung durch die Krankenkasse.
Der verbleibende Selbstbehalt errechnet sich nach den Kosten der Therapie abzüglich des Kostenersatzes der jeweiligen Krankenkasse. Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach den bewilligten Behandlungen und beträgt zwischen 55–80% der Kosten.
Viele Informationen (z.B.: Röntgenbilder, MRT-Bilder, Krankengeschichten oder Operationsberichte) ermöglichen eine genaue Analyse bzw. Befundung und ermöglichen so eine effiziente und zielorientierte Therapie. Bitte nehmen Sie auch 1 großes und 1 kleines Handtuch mit!
Die Rückvergütung durch die Krankenkasse beträgt 55–80% der Kosten (bei vorab bewilligter Verordnung).
Wir helfen Ihnen gerne weiter — einfach anrufen oder das Kontaktformular nutzen.